Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen RAEN und ihren Kunden. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.

Art. 1

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen RAEN (nachfolgend «RAEN», «wir» oder «uns») und ihren Kunden über Räumungs-, Entsorgungs-, Umzugs-, Reinigungs- und Nachlassankauf-Dienstleistungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn RAEN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als integrierenden Bestandteil des Vertrags.

Art. 2

Vertragspartner

Vertragspartner ist:

RAEN Räumung & Entsorgung
Sägetstrasse 116
CH-4802 Strengelbach
Telefon: +41 44 501 59 29
E-Mail: info@raen.ch

Art. 3

Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Sämtliche Angebote von RAEN sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3.2 Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung sowie eine Vor-Ort-Besichtigung sind möglich. Auf dieser Grundlage erstellt RAEN ein verbindliches Festpreisangebot.

3.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische (E-Mail, Online-Formular, WhatsApp) Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

3.4 Wesentliche Änderungen der Auftragsumstände nach Vertragsabschluss (z.B. zusätzliches Volumen, Sonderabfall, schwierigerer Zugang) berechtigen RAEN zu einer angemessenen Preisanpassung. Der Kunde wird darüber vorgängig informiert.

Art. 4

Leistungen von RAEN

4.1 RAEN erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Haushaltsauflösungen und Wohnungsräumungen
  • Entrümpelungen (Keller, Estrich, Garage, Gewerbe)
  • Messi- und Todesfallräumungen
  • Privat- und Firmenumzüge
  • Reinigungen, insbesondere Endreinigung mit Abnahmegarantie
  • Fachgerechte Entsorgung gemäss Schweizer Umweltschutzgesetz (USG)
  • Nachlassankauf und Wertanrechnung

4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4.3 RAEN ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Subunternehmer ausführen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

Art. 5

Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

5.2 RAEN bietet wo möglich Festpreise an. Bei Auftragsänderungen gilt Art. 3.4 dieser AGB.

5.3 Die Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

5.4 Bei Aufträgen über CHF 5'000.– kann RAEN eine Anzahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Betrags verlangen.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist RAEN berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR sowie Mahn- und Inkassogebühren zu verlangen.

Art. 6

Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt RAEN am vereinbarten Termin den Zugang zum Objekt zur Verfügung (Schlüssel, Codes, Anwesenheit oder Vertretung).

6.2 Der Kunde sorgt dafür, dass:

  • nötige Bewilligungen (Parkplätze, Halteverbote, Lift-Reservation) beantragt sind, sofern nicht vereinbart wurde, dass RAEN dies übernimmt;
  • persönliche Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke vorgängig ausgesondert oder gekennzeichnet sind, sofern keine Sortierung durch RAEN beauftragt wurde;
  • RAEN über besondere Risiken (Gefahrgut, Sonderabfall, Schimmel, Ungeziefer, etc.) vorgängig informiert wird.

6.3 Werden Mitwirkungspflichten verletzt und entsteht RAEN dadurch Mehraufwand, kann dieser separat in Rechnung gestellt werden.

Art. 7

Termine und Verzug

7.1 Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

7.2 Bei höherer Gewalt (Wetterereignisse, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen, Verkehrsunterbrüche etc.) verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. RAEN informiert den Kunden umgehend.

7.3 Verschiebungen oder Stornierungen durch den Kunden sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos. Bei späteren Verschiebungen/Stornierungen kann eine Aufwandsentschädigung gemäss Art. 11 verlangt werden.

Art. 8

Wertanrechnung und Nachlassankauf

8.1 Bei Räumungs- und Entsorgungsaufträgen können verwertbare Gegenstände (Möbel, Antiquitäten, Schmuck, Gold, Silber, Sammlungen etc.) durch RAEN angekauft und der Ankaufswert vom Auftragspreis in Abzug gebracht werden («Wertanrechnung»).

8.2 Die Bewertung erfolgt nach aktuellen Marktpreisen bzw. Tagespreisen für Edelmetalle. Sie wird im Angebot transparent ausgewiesen.

8.3 Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke werden bei Räumungsaufträgen sorgfältig gesichert und dem Kunden bzw. der berechtigten Person übergeben.

8.4 Mit der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung zum Angebot überträgt der Kunde RAEN das Eigentum an den im Angebot bezeichneten Gegenständen gegen den dort vereinbarten Preis bzw. die Wertanrechnung.

Art. 9

Haftung und Versicherung

9.1 RAEN ist haftpflichtversichert. Die Versicherung deckt Schäden, die RAEN bzw. ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Auftragsausführung am Eigentum des Kunden oder Dritter verursachen.

9.2 Bei Umzugsaufträgen gilt zusätzlich eine spezifische Transportversicherung gemäss Branchenstandard.

9.3 RAEN haftet für Schäden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9.4 Nicht vom Schadensumfang erfasst sind:

  • vorbestehende Schäden;
  • Schäden an besonders wertvollen, empfindlichen oder zerbrechlichen Gegenständen, sofern RAEN nicht vorgängig schriftlich darüber informiert wurde;
  • Folgeschäden und entgangener Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 7 Tagen nach Auftragsabschluss schriftlich an RAEN zu melden. Bei verspäteter Meldung verfallen die Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

Art. 10

Mängelrüge und Gewährleistung

10.1 Mängel an erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu rügen.

10.2 Bei Reinigungsarbeiten mit Abnahmegarantie verpflichtet sich RAEN, festgestellte Reinigungsmängel kostenlos nachzubessern, bis die Wohnungsabnahme durch die Verwaltung erfolgreich abgeschlossen ist. Voraussetzung ist:

  • die Mängel werden im Rahmen der Übergabe durch den Vermieter / die Verwaltung schriftlich festgehalten;
  • RAEN wird innert 24 Stunden nach der Übergabe informiert;
  • RAEN erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

10.3 Beauftragt der Kunde ohne vorgängige Information von RAEN ein anderes Unternehmen mit der Nachbesserung, entfällt der Anspruch auf Kostenübernahme.

Art. 11

Stornierung und Vertragsauflösung

11.1 Stornierungen durch den Kunden haben schriftlich zu erfolgen.

11.2 Bei Stornierung gelten folgende Aufwandsentschädigungen:

  • bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos;
  • bis 48 Stunden vor dem Termin: 25 % des Auftragsbetrags;
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Auftragsbetrags;
  • am Tag des Termins / bei nicht erfolgter Auftragsausführung wegen Verschuldens des Kunden: bis zu 100 % des Auftragsbetrags.

11.3 RAEN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • der Kunde vereinbarte Anzahlungen nicht leistet;
  • nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine fachgerechte Auftragsausführung gefährden (z.B. erhebliche Sicherheitsrisiken, Gefahrenstoffe, Schimmel im grossen Ausmass);
  • der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten gemäss Art. 6 verletzt.
Art. 12

Datenschutz

12.1 RAEN behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und entsprechend dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

12.2 Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung festgehalten.

12.3 Insbesondere bei Räumungs- und Nachlassaufträgen verpflichtet sich RAEN zu absoluter Diskretion.

Art. 13

Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine sinngemässe, gesetzlich zulässige Regelung ersetzt.

13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zofingen (AG), sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand zur Anwendung kommt (insb. Konsumentenrecht).

📌 Bei Konflikt zwischen AGB und individuellem Vertrag gehen die individuellen schriftlichen Vereinbarungen vor.
Stand: April 2026
Version: 1.0